Vertrauen · Kompetenz · Diskretion

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Institute »PIETÄT « Gebr. Stubbe, Bischoff & Kathmeyer Inhaber Christian und Thomas Stubbe

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge unserer Beerdigungs-Institute. Diese Bedingungen gelten durch die Auftragserteilung oder spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung als angenommen. Mündliche Abreden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung und nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragsnehmer verbindlich.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unser Angebot ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebotes oder der Unterzeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und die zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe an den Auftraggeber weiterberechnet.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderung im Eigentum des Auftragnehmers.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vertraglich geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungstermin bestimmt ist.

4.3 Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und stellt noch keine Erfüllung der Auftragverbindlichkeiten dar (Leistung erfüllungshalber).

4.4 Im Falle einer Auszahlung von Versicherungsleistungen direkt an den Auftragnehmer ist dieser berechtigt seine vertraglichen Forderungsansprüche mit den entgegengenommenen Geldern zu verrechnen. Soweit nach Verrechnung ein Überschuss vorhanden ist, wird dieser an den Auftraggeber ausgezahlt.

4.5 Besteht zu Gunsten des Auftraggebers ganz oder teilweise kein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme oder sonstiger Leistungen, so bleibt der Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber in voller Höhe oder in Höhe des Differenzbetrages bestehen. Der Auftraggeber hat den Betrag nach Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.

4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis an einen Dritten abzutreten. In diesem Falle sind Zahlungen ausschließlich an den Dritten zu leisten.

4.7 Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für ihn zumutbar sind.

5. Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Auftraggeber hat während des Verzuges einen Verzugszins zu zahlen. Die Verzugszinsen betragen derzeit 5 Prozent über den jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle eines höheren Verzugsschadens hat der Auftraggeber die Möglichkeit uns nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sich sein Gegenanspruch aus demselben Vertragverhältnis ergibt.

7. Gewährleistung

Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel an Bestattungsartikeln, insbesondere an Sarg, Ausstattung, Kleidung, Urne oder Blumendekoration können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie uns binnen einer Frist von einer Woche seit der Versenkung der Urne oder des Sarges schriftlich anzeigt.

8. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung oder wird dem Auftragnehmer die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20% aus der Gesamtauftragssumme gegenüber den Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Vergütungsanspruch überhaupt nicht oder ein geringerer als die pauschalierte Vergütung entstanden ist.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

9.2 Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung des Auftraggebers auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt.

9.3 Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen, wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Auftragnehmers für entstandene Schäden wird dabei ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
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