Kurz erklärt & häufige Fragen

Der Ort des Todes eines Menschen ist oft nicht dort, wo er begraben wird. Die Überführung durch den Bestatter leitet die Beisetzung ein, indem der oder die Verstorbene gekühlt, versorgt und an einen ausgewählten Ort transportiert wird. Dabei liegt es an den Bundesländern zu regeln, wie viel Zeit vergehen darf, bis der Leichnam vom Sterbeort an den Ruheort überführt werden muss. Bevor die Überführung stattfinden darf, muss ein vom Arzt angefertigter Totenschein vorliegen. Das Bestattungsgesetz legt fest, dass lediglich Überführungsunternehmen oder Bestatter eine Überführung vornehmen dürfen, Angehörige sind daher nicht dazu berechtigt, den Verstorbenen zu überführen. Dies gilt sowohl für den Leichnam als auch für die Urne.

Um den Verwesungsprozess von Verstorbenen im Erdreich zu gewährleisten, bedarf es eines luftumschlossenen Bereichs, der durch den Sarg ermöglicht wird. Vergleiche insbesondere mit islamischen Ländern und der Bestattung im Leinentuch missachten die Tatsache, dass es in vielen Ländern gänzlich andere Bodenbeschaffenheiten und klimatische Verhältnisse gibt. Auch bei der Kremation ist ein Sarg unabdingbare Voraussetzung, denn das Sargholz sorgt einerseits beim Verbrennungsvorgang für das Erreichen der erforderlichen Hitze, andererseits verbietet sich ein Verzicht auf einen Sarg auch unter dem Aspekt der Würde des Verstorbenen.

Elementarer Bestandteil einer würdigen und guten Bestattung ist neben einer qualifizierten und einfühlsamen Beratung insbesondere der Umgang mit dem Verstorbenen. Eine sogenannte „hygienische Versorgung“, also das Waschen und Ankleiden eines Verstorbenen gehört ebenso dazu wie das Arrangement der Trauerfeier, die Möglichkeit einer individuellen Abschiednahme sowie die Erledigung vielfältiger formaler und bürokratischer Gänge.

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr in Ruhe im Kreis der Angehörigen innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem Bestatter absprechen, wann eine Abholung erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit noch im Hause verbleiben.

Ein Abschied von einem geliebten und geschätzten Menschen ist immer eine Ausnahmesituation. Doch nicht nur die Trauer nimmt Zeit in Anspruch, vor allem die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben nehmen uns in die Pflicht.
Aus diesem Grund gibt es in Deutschland bei einem Todesfall im engeren Familienkreis – wenn ein Elternteil, der Ehepartner oder ein Kind verstorben sind – einen Anspruch auf Sonderurlaub. Wie viele Tage hierfür in Anspruch genommen werden können, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. So ist neben dem Verwandtschaftsgrad auch die Länge der Betriebszugehörigkeit, die Kulanz des Arbeitsgebers oder ein eventueller Tarifvertrag ausschlaggebend.
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die Länge des Sonderurlaubs bei einem Todesfall übrigens nicht eindeutig. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass dieser nicht zu lange dauern sollte.

Menschen brauchen äußere Zeichen einer inneren Verbundenheit. Ein Ort, der Angehörigen ermöglicht, ihre Verstorbenen zu betrauern und das Leben mit ihnen zu reflektieren, ist eminent wichtig. Es hat sich gezeigt, dass bei anonymen Bestattungen die Angehörigen oft über lange Zeit darunter leiden, wenn sie nicht wissen, wo ihre Angehörigen bestattet wurden. Der Friedhof bietet die Möglichkeit einer Begegnung mit den Verstorbenen und den Lebenden sowie einer Auseinandersetzung mit den Fragen von Leben und Tod.

Zum Verlustschmerz gesellt sich das langsame Verständnis, dass Opa oder Oma tatsächlich niemals wiederkommen. Für viele Eltern ist es eine schwere Aufgabe, parallel zur eigenen Trauer ihren Jüngsten diese Situation zu erklären. Ob Kinder an einer Beerdigung teilnehmen sollen, hängt von ihrer individuellen Entwicklung und den persönlichen Einschätzungen der Eltern ab. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, Ihren Kindern diese Erfahrung zu erleichtern.

Durch eine Erkrankung oder einen Unfall wird man unter Umständen abhängig von der Hilfe und Pflege anderer. In besonders schlimmen Fällen werden Menschen in Krankenhäusern maschinell am Leben erhalten. Solche Maßnahmen möchten viele von vorneherein ausschließen. Dieser Wunsch lässt sich am besten mit einer Patientenverfügung realisieren. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung. Sie regelt genau, wann man sich medizinische Hilfe wünscht und wann die behandelnden Ärzte davon absehen sollten. Jeder kann ein solches Schriftstück formlos aufsetzen, wichtig ist, dass es mit Datum und Unterschrift versehen ist. Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass Ihre Angehörigen sie jederzeit problemlos finden können. Es empfiehlt sich, das Schreiben in regelmäßigen Abständen neu zu unterzeichnen. Eine Beglaubigung ist nicht nötig.

Insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht, ist ein Testament wichtig. Es regelt den Nachlass und damit verbundene spezielle Wünsche des Verstorbenen. Wer ein Testament schreibt, muss volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein. Sie sollten das Testament handschriftlich verfassen. Rechtlich können Sie sich absichern, indem Sie Ihr Testament mithilfe eines Notars anfertigen. Das Testament erhält seine Gültigkeit durch Ihre Unterschrift mit Vor- und Zunamen, denken Sie außerdem unbedingt an das Datum.

Wurde vom Verstorbenen kein Testament mit einer individuellen Erbfolge hinterlassen, greift in Deutschland die im BGB gesetzliche festgehaltene Regelung zur Erbfolge.

Wenn Sie keine bestattungspflichtigen Angehörigen haben, können Sie eine Person Ihres Vertrauens darum bitten und/oder selbst einen Bestattungsvorsorgevertrag bei uns abschließen, in dem Sie Ihre persönlichen Wünsche schriftlich festhalten und die Kosten der Beerdigung beispielsweise über ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder eine Sterbegeldversicherung absichern.

Die Wünsche und Vorstellungen Ihrer eigenen Bestattung/Beisetzung können Sie in einem Vorsorgevertrag festlegen. Mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages erhalten Sie von uns drei Vorsorgeausweise. Einen sollten Sie immer bei sich tragen (im Portemonnaie), damit wir auch im Falle eines Unfalls sofort benachrichtigt werden können. Die anderen Ausweise können Sie an nahe Angehörige verteilen.

Ja. Wir führen theoretisch Bestattungen/Beisetzungen und Vorsorgen in ganz Norddeutschland durch. Wir können sogar für Sie deutschlandweit und international tätig sein. Es gibt für uns keine Grenzen. Die Geschäftsstellen sind als Serviceeinrichtungen für Sie eingerichtet worden, um kürzere Wege zu ermöglichen.

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die im Todesfall eine festgelegte Summe auszahlt. Diese Summe dient in erster Linie dazu, die Bestattungskosten zu decken und so die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen zu minimieren.

Eine Sterbegeldversicherung ist besonders für ältere Menschen und Personen ohne nennenswerte Ersparnisse sinnvoll, die ihre Angehörigen vor hohen Bestattungskosten schützen möchten.

Die optimale Versicherungssumme hängt von den individuellen Vorstellungen und Wünschen für die Bestattung ab. Typischerweise reicht eine Summe zwischen 5.000 und 10.000 Euro, um die wesentlichen Kosten abzudecken.

Ein Kolumbarium war ursprünglich die Bezeichnung für einen Taubenschlag. Wegen der optischen Ähnlichkeit wurden dann auch altrömische Grabkammern zur Aufnahme von Urnen nach Feuerbestattungen so benannt. Heute bezeichnet man als Kolumbarium ein oberirdisches Bauwerk oder eine Grabeskirche, die der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dient.

Falls Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unverbindlich.